News
08.04.2025
Rechtsprechung
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Kindererziehungszeiten, die in Österreich zurückgelegt wurden, bei der deutschen Regelaltersrente rentensteigernd berücksichtigt werden können, wenn die Zeiten in Österreich zwar grundsätzlich anerkannt werden, dort wegen Nichterfüllung der Mindestversicherungszeit aber im konkreten Einzelfall nicht zu einer Rentengewährung führen.
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